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Sprache des Textes: Deutsch
Adelsstand: Adelsfamilie - Ritter
Adel in:Deutschland
Das Land oder die Region des Dossiers bezieht sich hauptsächlich auf die Orte, an denen die Familie dem Adel zugeschrieben wurde, und kann sich von denen des Wohnsitzes unterscheiden.
Janson, (plate 232.) Der Preuss. Major 3rd Cuir.-Regim. August Philipp Alexander J. in the Preuss. Nobility raised Nov. 7, 1838. Real estate in East Prussia. Janson (Plate 101) von der Stockh, originally Johnson, old English nobility, later, forced by religious persecution, emigrated to Flanders, Ireland and France. From the Netherlands there was no Johann Martin JV der St. to Kurbayern. Its lineage only became extinct in the male line in this century. In Ireland, however, the Johnson-Johnwell still flourishes, and in France the Janson-Forbin. (See V. Leoprechting, Stammbuch von Possenhofen etc. p. 125 ff.) Janson. (Plate 90). On Plate 232, p. 184 of the main part, where the coat of arms, due to incorrect information in V. Ledebur's Adels-Lexikon I p. 392 is misrepresented. After the diploma of 7 Novbr. In 1838 it is the following. Janson von der Stockh. Johann Martin Janson von der Stockh, from the old Dutch family, born in 1648. immigrated to Germany (Upper Palatinate) in 1670, became administrator of the choir in Heideck and councillor. His offspring flourished in two lines, one of which had already died out in the male line by the time he was at the matriculation. Anton JV d St., royal Bayer. War trainee, Colonel in the General Staff, enrolled in 1813; he was wounded in the war of liberation, + Dec. 21, 1813. His son Karl Julius Ascan, born May 17, 1812, ... ...
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WappenJanson
1. Wappen der Familie: Janson
Sprache des Textes: Deutsch
Schild: G. Kelch auf B. Helm: ? Decken: B. und G.
Janson zu Preuss. Quelle Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 3 (Blühender Adel deutscher Landschaften unter preußischer Vorherrschaft), 2. Abt., Bd. 1, T. 1:
Der blühende Adel des Königreichs Preußen: Edelleute A-L, Nürnberg 1878, 184.
Wappen: Gevierlet von R. und B. 1. und 4. aus dem untern Rande hervorwachsend ein abgehauener Tannenstamm mit einem grünenden Ast. 2. ein auffliegender # Adler, und 3. ein ebensolcher sizend auf einem Stamm wie in 1. und 4. - Zwei Helme: I. ein auffliegender # Adler, II. ein ebensolcher sizend auf dem Stamm. Decken: rechts b. und S., links r. und S.
Quelle: Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 2 (Blühender Adel deutscher Landschaften), 1. Abt.:
Der Adel des Königreichs Bayern, Nürnberg 1856, 87.
Schild: Von G. und R. quadrirt; 1. und 4. ein auf W. zackigen Felsen stehender naturfarbener Gemsbock; 2. und 3. achtstrahliger W. Stern. Helm: gekr., zwischen 2 W. Straussfedern drei der-
gleichen r. g. und r. Decken: links # und g, rechts r. und W.
Quelle: Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 3 (Blühender Adel deutscher Landschaften unter preußischer Vorherrschaft), 2. Abt., Bd. 2: Der blühende Adel des Königreichs Preußen: Edelleute. Nachträge und Verbesserungen, Nürnberg 1906, 106.
Wappen: quadriert r. b. 1. u. 4. wachsender Stubben links einen gebogenen gr. Oelzweig treibend. 2. flugbereiter g. bewehrter # Adler. 3. Stubben wie in 1, besetzt mit linksgekehrtem # Raben. Zwei gekrönte Helme, darauf die Bilder aus 2 - 3; hinterdem Schilde ein von der Zackenkrone überhöhter Anker. Decken:
Janson von der Stockh. Quelle: Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 6 (Abgestorbene, erloschene Geschlechter), 1. Abt., T. 3: Abgestorbener Bayerischer Adel, 3. Teil, Nürnberg 1911, 185.
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Rechtliche Hinweise
Die Heraldische Spuren ist ein Dossier, das von einem A.I. nützlich als Ausgangspunkt für Forscher und leidenschaftliche Heraldiker und bestätigt, dass es Informationen gibt, an denen gearbeitet werden kann, und dass es möglich ist, ein heraldisches Dokument zu bestellen.
Variationen von Nachnamen sind häufig und resultieren hauptsächlich aus unfreiwilligen Handlungen wie Übersetzungsfehlern oder dialektalen Beugungen oder aus freiwilligen Handlungen wie Versuchen, der Verfolgung oder dem Erwerb von Titeln und Eigentum anderer Familien zu entgehen