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Sprache des Textes: Deutsch
Adelsstand: Adelsfamilie - Ritter
Adel in:Deutschland
Das Land oder die Region des Dossiers bezieht sich hauptsächlich auf die Orte, an denen die Familie dem Adel zugeschrieben wurde, und kann sich von denen des Wohnsitzes unterscheiden.
Janson, (tavola 232.) Der Preuss. Maggiore 3° Cuir.-Regim. Agosto Philipp Alexander J. nel Preuss. Nobiltà sollevata il 7 novembre 1838. Proprietà immobiliare nella Prussia orientale. Janson (tav. 101) von der Stockh, in origine Johnson, antica nobiltà inglese, poi, costretto dalla persecuzione religiosa, emigrò nelle Fiandre, in Irlanda e in Francia. Dai Paesi Bassi non c'era Johann Martin JV der St. a Kurbayern. Il suo lignaggio si è estinto solo in linea maschile in questo secolo. In Irlanda, tuttavia, fiorisce ancora il Johnson-Johnwell, e in Francia il Janson-Forbin. (Vedi V. Leoprechting, Stammbuch von Possenhofen ecc. p. 125 ss.) Janson. (Tavola 90). Nella Tavola 232, p.184 della parte principale, dove lo stemma, per errata informazione in Adels-Lexikon I p. 392 è travisato. Dopo il diploma del 7 nov. Nel 1838 è il seguente. Janson von der Stockh. Johann Martin Janson von der Stockh, di antica famiglia olandese, nato nel 1648. Immigrato in Germania (Alto Palatinato) nel 1670, divenne amministratore del coro di Heideck e consigliere. La sua prole fiorì in due linee, una delle quali si era già estinta nella linea maschile quando era all'immatricolazione. Anton JV d St., reale Bayer. Allievo di guerra, colonnello di stato maggiore, arruolato nel 1813; fu ferito nella guerra di liberazione, + 21 dicembre 1813. Suo figlio Karl Julius Ascan, nato il 17 maggio 1812, ... ...
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WappenJanson
1. Wappen der Familie: Janson
Sprache des Textes: Deutsch
Schild: G. Kelch auf B. Helm: ? Decken: B. und G.
Janson zu Preuss. Quelle Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 3 (Blühender Adel deutscher Landschaften unter preußischer Vorherrschaft), 2. Abt., Bd. 1, T. 1:
Der blühende Adel des Königreichs Preußen: Edelleute A-L, Nürnberg 1878, 184.
Wappen: Gevierlet von R. und B. 1. und 4. aus dem untern Rande hervorwachsend ein abgehauener Tannenstamm mit einem grünenden Ast. 2. ein auffliegender # Adler, und 3. ein ebensolcher sizend auf einem Stamm wie in 1. und 4. - Zwei Helme: I. ein auffliegender # Adler, II. ein ebensolcher sizend auf dem Stamm. Decken: rechts b. und S., links r. und S.
Quelle: Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 2 (Blühender Adel deutscher Landschaften), 1. Abt.:
Der Adel des Königreichs Bayern, Nürnberg 1856, 87.
Schild: Von G. und R. quadrirt; 1. und 4. ein auf W. zackigen Felsen stehender naturfarbener Gemsbock; 2. und 3. achtstrahliger W. Stern. Helm: gekr., zwischen 2 W. Straussfedern drei der-
gleichen r. g. und r. Decken: links # und g, rechts r. und W.
Quelle: Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 3 (Blühender Adel deutscher Landschaften unter preußischer Vorherrschaft), 2. Abt., Bd. 2: Der blühende Adel des Königreichs Preußen: Edelleute. Nachträge und Verbesserungen, Nürnberg 1906, 106.
Wappen: quadriert r. b. 1. u. 4. wachsender Stubben links einen gebogenen gr. Oelzweig treibend. 2. flugbereiter g. bewehrter # Adler. 3. Stubben wie in 1, besetzt mit linksgekehrtem # Raben. Zwei gekrönte Helme, darauf die Bilder aus 2 - 3; hinterdem Schilde ein von der Zackenkrone überhöhter Anker. Decken:
Janson von der Stockh. Quelle: Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 6 (Abgestorbene, erloschene Geschlechter), 1. Abt., T. 3: Abgestorbener Bayerischer Adel, 3. Teil, Nürnberg 1911, 185.
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Rechtliche Hinweise
Die Heraldische Spuren ist ein Dossier, das von einem A.I. nützlich als Ausgangspunkt für Forscher und leidenschaftliche Heraldiker und bestätigt, dass es Informationen gibt, an denen gearbeitet werden kann, und dass es möglich ist, ein heraldisches Dokument zu bestellen.
Variationen von Nachnamen sind häufig und resultieren hauptsächlich aus unfreiwilligen Handlungen wie Übersetzungsfehlern oder dialektalen Beugungen oder aus freiwilligen Handlungen wie Versuchen, der Verfolgung oder dem Erwerb von Titeln und Eigentum anderer Familien zu entgehen