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Noble Titel: Graf

Graf ist ein Adelstitel. Die althochdeutschen Formen grafio und gravo stammen wahrscheinlich über das mittellateinische graffio vom byzantinisch-griechischen ??afe?? (grapheus), der Schreiber. Der lateinische Begriff comes (frz. comte, ital. conte) war zu spätrömischer Zeit die Bezeichnung eines hohen kaiserlichen Finanzbeamten (comes largitionum).

Fürstentitel wie Landgraf, Markgraf sowie einige Pfalzgrafen sind im Heiligen Römischen Reich von den Grafen zu unterscheiden und stehen in dessen Ordnung über dem Grafenstand. Weiterhin existierten Standeserhöhungen in der Form gefürsteter Grafen.

1919 wurden die Adelstitel und Standesvorrechte in Deutschland und Österreich rechtlich abgeschafft. Im Gegensatz zur absoluten Abschaffung in Österreich ist in Deutschland der ehemalige Adelstitel nur noch Teil des Nachnamens, aber kein Titel mehr. Daher erfolgt seit 1919 die richtige Anrede nach dem Muster Vorname und danach der frühere Adelstitel als Teil des Nachnamens. Demgegenüber stand vor 1919 der Adelstitel noch vor dem Vornamen. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist die Anrede Graf/Gräfin Soundso (unter Weglassung des „von“ sowie Herr/Frau).