Heraldische Spuren Kempf von Luzern LU, Römerswil LU, Udligenswil LU
Nachname:Kempf
Dossier: 726505
Art:Heraldische Dossiers
Wenn Sie eines unserer heraldischen Dokumente kaufen Eine neue genaue Analyse der heraldischen Forschung wird von einem erfahrenen Heraldiker durchgeführt und das Dokument wird in italienischer oder englischer Sprache verfasst.
Das Wappen wird von unseren Experten unter strikter Einhaltung der heraldischen Regeln überprüft und ggf. neu gestaltet.
Sprache des Textes: Deutsch
Adelsstand: Adelsfamilie - Ritter
Adel in:Deutschland - Österreich - Schweiz
Das Land oder die Region des Dossiers bezieht sich hauptsächlich auf die Orte, an denen die Familie dem Adel zugeschrieben wurde, und kann sich von denen des Wohnsitzes unterscheiden.
Kempf von Angreth, Frhrn. (Taf. 15.) Die Familie stammt aus Oesterreich und erlangta dort in Person zweier Gebrüder Kempf, kais. Hofräthe 1759 den freiherrichen Adelstand, Eine Linie blühte als adlig in Kurhessen, während die Freiherren (anerkannt von Frankreich 6. Aug. 1773) im Elsass blöhen. Die präsumirte Abstammung aus Schweden ist unerwiesen. Wappen: In S. ein r. Anker-Schragen. Auf dem Helme ein Mannsrumpf im S. Kleide mit r. Kragen, auf der Brust das Kreuz, mit r.-gestülpten S. Mütze bedeckt. Decken: r. S.
Kempf (Taf. 156). Erbares Geschlecht der Reichsstadt Nürnberg. König Ruprecht belehnt 1410 den Ulrich Keppf von Nürnberg mit einem Zehnten zu Ottensoos. Lorenz K. heirathet 1468 Martha Topler. Wappen: Von G. und # getheilt, oben ein wachsender Mann mit s.-aufgeschlagener r. Kleidung u. Spitzhut, der mit einem in der rechten Hand gehaltenen Schwerte seine Brust durchbohrt, während er die linke in ...
Wenn Sie eines unserer heraldischen Dokumente kaufen Eine neue genaue Analyse der heraldischen Forschung wird von einem erfahrenen Heraldiker durchgeführt und das Dokument wird in italienischer oder englischer Sprache verfasst.
Das Wappen wird von unseren Experten unter strikter Einhaltung der heraldischen Regeln überprüft und ggf. neu gestaltet.
WappenKempf
1. Wappen der Familie: Kempf
Sprache des Textes: Deutsch
Wappen: In S. ein r. Anker-Schragen.
Quelle: Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 2 (Blühender Adel deutscher Landschaften), 10. Abt.: Der Adel des Elsass, Nürnberg 1871, 12.
Wappen: in S. ein freischwebendes schräges r. Ankerkreuz. Kleinod: ein armloser Mannesrumpf, S. gekleidet, mit S. gestulpter r. Mütze, r. Kragen und dem r. Kreuze auf der Brust. Decken: r. S. Das alte rheinische Geschlecht von Kempff führt gleiches Wappen (Siebmacher V. S. 126). Weiteres beim hessischen und elsassischen Adel dieses Werkes. (Minist. Akten. Stammbuch Bd. II. S. 245. Dr. Schreiber, Geschichte V. Freiburg S. 156.)
Quelle: Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 2 (Blühender Adel deutscher Landschaften), 6. Abt.: Der Adel in Baden, Nürnberg 1878, 57.
Wappen: Von G. und # getheilt, oben ein wachsender Mann mit s.-aufgeschlagener r. Kleidung u. Spitzhut, der mit einem in der rechten Hand gehaltenen Schwerte seine Brust durchbohrt, während er die linke in die Seite stemmt.
Wappen: In S. ein r. Anker-Schragen. Auf dem Helme ein Mannsrumpf im S. Kleide mit r. Kragen, auf der Brust das Kreuz, mit r.-gestülpten S. Mütze bedeckt. Decken: r. S.
Quelle: Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 2 (Blühender Adel deutscher Landschaften), 10. Abt.: Der Adel des Elsass, Nürnberg 1871, 12.
Wie man eine vorläufige heraldische Forschung durchführt
In unserem Archiv ist eine Vorrecherche möglich. Rund 100.000 heraldische Spuren, Herkunft der Familiennamen und Adelswappen sind kostenlos erhältlich. Schreiben Sie einfach den gewünschten Nachnamen in das unten stehende Formular und drücken Sie die Eingabetaste.
Rechtliche Hinweise
Die Heraldische Spuren ist ein Dossier, das von einem A.I. nützlich als Ausgangspunkt für Forscher und leidenschaftliche Heraldiker und bestätigt, dass es Informationen gibt, an denen gearbeitet werden kann, und dass es möglich ist, ein heraldisches Dokument zu bestellen.
Variationen von Nachnamen sind häufig und resultieren hauptsächlich aus unfreiwilligen Handlungen wie Übersetzungsfehlern oder dialektalen Beugungen oder aus freiwilligen Handlungen wie Versuchen, der Verfolgung oder dem Erwerb von Titeln und Eigentum anderer Familien zu entgehen