Italiano  English  Español  Portugûes  Deutsch
Öffentliche und private Memoiren weisen darauf hin, dass die Familie aus dem inzwischen ausgestorbenen Adelshaus Aliprandi von Mailand abstammt, wie bereits in einer Inschrift von 1131 erwähnt, Liprando, dessen primitive Waffe jedoch einst der Nachname war. Vor der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts, nach einigen Memoiren und für andere nicht unaussprechliche Hinweise, im zwölften Jahrhundert, vielleicht zur Zeit der Zerstörung Mailands durch Im. Federico Barbarossa, sie trennte sich von ihrem Baumstumpf und wurde nach Clusone im Bergamasco verpflanzt. Später hieß sie Fanzago, Fanzaga, Fansaga und de Fanzaghi und selten Franzaga und Dei Fanzalei und folgte der Guelph-Partei. Im Jahr 1445 gehörte es Verona und wurde auch seiner illustren Staatsbürgerschaft zugeschrieben, die ihm durch Dekret des Nob verliehen wurde. Konzil am 23. April 1445. Dann, nicht allzu viele Jahre nach dem Erbe des Kanons und des Grafen Palatino Bartolommeo C., nahm er seinen Nachnamen und sein edles Wappen an, das den Schild entweder allein oder vereint trägt, und auch mit der alten Waffe Aliprandi geviertelt. o Fanzago, das gleiche, mit seinen Kämmen. Es ist sehr wahrscheinlich, um nicht sicher zu sein, dass der Familienname Fanzago im Dezimoterzo-Jahrhundert aus einem dieser Blutkörperchen namens Fanzago in diesen Zweig der Aliprandi kam; der 1309 einen Sohn hatte, der vielleicht im Erwachsenenalter Lodoferimo oder Cadoferino hieß; und im Jahr 1335 wurde Zambono als Sohn des verstorbenen Fanzago gefunden. Eine gute Sammlung von Familienerinnerungen und Dokumenten befindet sich im Archiv des Cartolari-Hauses in drei Klassen, die sich auf die drei Nachnamen Aliprandi, Fanzago, Cartolari beziehen. Alte rechtliche Beweise für den Adel der Familie Venetien, sie befanden sich einst im öffentlichen Kollegialarchiv der Adligen Juristen oder Richter und werden jetzt im IR Archivio Notarile aufbewahrt. Glücklicherweise entkamen sie der Zerstörung, der in den Turbulenzen des letzten Jahrhunderts die fast aller anderen Familien des Kollegiums unserer Richter in diesem