Deutsch
Henrich Sclutere 1311 Bremen Kellermeister
Johann 1344 Lübeck Herr
Frederic 1349 Quedlinburg Bürgermeister
Niederdeutscher Berufsname aus dem mittelniederdeutschen sluter gleich Schließer. Gemäß der reichen Bedeutungsentfaltung von "schließen" hat das nomen agentis sehr mannigfaltigen Inhalt. Die Hauptmasse der Schlüter wird in Glossen und lateinisch Urkunden durch promus, condus, dispensator, procurator, öconomus wiedergegeben. Es handelt sich hier also um einen maßgebenden Hausbeamten, der als Schaffner, Pfleger, Hausvogt, Kellermeister über die Vorräte des Hauses zu wachen und namentlich Speis und Trank auszugeben hat. Zuweilen ist der Schlüter ein clusius, claviger, also städtischer Torwächter, herrschaftlicher Kastellan, Wächter am Schlagbaum, Türwärter, Portier. Seltener erscheint der Schlüter als carcerarius, janitor carceris, also als Gefängniswärter. Nordwestdeutsch ist Schlüter überhaupt eine obrigkeitliche Person, insder Kirchspielvorstand, der für die Kirchengebäude zu sorgen, die Kirchengüter zu verwalten, das Kirchenärar zu verschließen hat. In großen Backbetrieben und Brauereien, wo es dauernd große Vorräte zu betreuen gibt, heißt der oberste Gehilfe Schlüter ("Brotschlüter", "Beerschlüter"). Die Hauptmasse der heutigen Namenvorkommen drängt sich in Nordwestdeutschland zusammen.
Sclutere
Obwohl keine sicheren Angaben zur Datierung des geschichtlichen Ursprungs und zu seiner Zuordnung zu einem bestimmten Gebiet vorhanden sind, ist ein Nachweis des Adels über die Deutung des Wappens möglich. Seit Beginn des 15. Jahrhunderts lockerte sich die Verbindung des Wappens mit dem Landbesitz immer mehr, da die Wappenvergabe auf immer größere Personenkreise und Familien aus den Bürgerräten, Inhaber bestimmten Ämter oder Handel- und Gewerbetreibende ausgedehnt wurde.